Unternehmer sind laut Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ausnahmen von der Pflicht bestehen, wenn das Unternehmermodell gewählt wird.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ich folgende Aufgaben übernehmen:
- Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen (Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung)
- Durchführung sicherheitstechnischer Begehungen
- Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter zum Arbeitsschutz
- Beratung zur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Beratung zu Sicherheitstechnik, Anlagen, Arbeitsverfahren und Persönlicher Schutzausrüstung
- Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erstellung und Pflege von Dokumenten, wie Betriebsanweisungen, Rechtsregister, Gefahrstoffverzeichnis, Anlagenkataster, Alarmpläne
|