Management-Beratung Jubel Startseite
Rechtsdatenbank zur Sicherstellung der Legal Compliance

Unternehmer sind laut Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ausnahmen von der Pflicht bestehen, wenn das Unternehmermodell gewählt wird.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann ich folgende Aufgaben übernehmen:

  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen (Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung)
  • Durchführung sicherheitstechnischer Begehungen
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter zum Arbeitsschutz
  • Beratung zur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Beratung zu Sicherheitstechnik, Anlagen, Arbeitsverfahren und Persönlicher Schutzausrüstung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Erstellung und Pflege von Dokumenten, wie Betriebsanweisungen, Rechtsregister, Gefahrstoffverzeichnis, Anlagenkataster, Alarmpläne